Privates Bau- und Architektenrecht
Angesichts der nach wie vor knappen Margen in der Bauwirtschaft wird der baubegleitend beratende Anwalt bei vielen größeren Bauvorhaben genauso selbstverständlich eingebunden wie ein Fachingenieur im technischen Bereich.
Wir vertreten mit wechselnden Rollen alle an der Erstellung eines Bauvorhabens Beteiligten. Insbesondere den Bauherrn, die ausführenden Unternehmen vom Generalübernehmer bis zum Fachunternehmer eines Einzelgewerks sowie die Architekten. Ingenieure und Sachverständige. Die vier wesentlichen Säulen bei der Abwicklung eines Bauauftrags sind dabei der Bereich der vertraglichen Leistung zwischen Nachtrag und Gutschrift, die Bauzeit von Beschleunigung bis Vertragsstrafe, die Abnahme als Schnittstelle für Gefahrtragung und Mängelhaftung und das Thema der Mängel vor und nach der Abnahme.
Unsere Beratungstätigkeit reicht von der Auftragsakquisition unter Einbeziehung des Vergabeverfahrens bei öffentlichen Aufträgen über die auftragsbegleitende Rechtsberatung und die Abrechnung bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen, nötigenfalls in der streitigen Auseinandersetzung vor Gericht. In diesem Rahmen führen wir auch Mitarbeiterschulungen durch und halten Vorträge.